UNSERE BERATUNGS­FELDER

Es ist gut zu wissen, dass wir nicht alles wissen. Wir wollen nicht „irgendwie alles“ können, sondern dort beraten, wo wir für unsere Mandanten effektiv einen Wert generieren. Spezialisierung und Expertise sind uns wichtig, daher stehen wir Ihnen kompetent zur Seite in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Immobilienrecht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Beitreibung offener Forderungen.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Darüber hinaus treten wir vor Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten auf.


Arbeitsrecht


Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen, leitende Angestellte, Geschäftsführer*innen, Vorstände sowie Betriebsräte außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Bezug.


Unsere Betreuung von Unternehmen umfasst die Beratung und Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragen des operativen Tagesgeschäftes – ob als ausgelagerte Arbeitsrechtsabteilung Ihres Unternehmens oder auch als „verlängerter Arm“ Ihrer Rechts- oder Personalabteilung sowie als punktuelle Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Spezialfragen, Prozessen oder Projekten.
Die Erfahrung und Erkenntnisse aus der Beratung von Unternehmen stellen wir auch Arbeitnehmer*innen, Führungskräften, leitenden Angestellten bis hin zu Geschäftsführer*innen oder Vorstandsmitgliedern zur Verfügung. Dies ist kein Widerspruch, sondern schafft doppeltes Know-how, von dem Sie profitieren. Wir kennen das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive. Ausgenommen sind natürlich Fälle, in denen es Interessenkollisionen geben könnte.




Unser Leistungsspektrum umfasst alle Facetten des Arbeitsrechts, z. B.:


  • Anti-Diskriminierungsrecht (AGG)
  • Arbeit 4.0 und neue Arbeitsformen
  • Arbeitnehmeraufenthaltsrecht
  • Arbeitsgerichtliche Prozesse
  • Arbeitskämpfe und Streikrecht
  • Arbeitsrechtliche Change-Projekte
  • Arbeitszeiterfassung/Arbeitszeitmodelle
  • Aufhebungsverträge
  • Auslandsentsendung
  • Behördliche Verfahren
  • Betriebsänderungen, §§ 111 ff. BetrVG
  • Betriebsübergänge, § 613a BGB
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Compliance
  • Corporate Governance
  • Digitale Arbeitswelt
  • Einigungsstellen
  • Einsatz von Fremdpersonal
  • Entgelttransparenz
  • Fremdpersonal, Dienst- und Werkverträge
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Kündigungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • New Work (z.B Workation / Mobiles Arbeiten im Ausland)
  • Organberatung (Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer)
  • Personalabbau / Massenentlassungen
  • Prozessführung
  • Restrukturierungen und Reorganisationen
  • Schulungen und Inhouse-Seminare
  • Tarifrecht / Tarifverträge (insbesondere Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie)
  • Trennungsprozesse
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Wettbewerbsverbote
  • Zeugnisse



Bild von Étienne Beauregard-Riverin aus Unsplash


Miet- und Immobilienrecht


Egal, ob es nur um den Abschluss eines Mietvertrags, Unstimmigkeiten bei der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung oder um die Durchsetzung einer Räumungsklage geht, haben Sie mit uns jemanden an der Seite, der Sie kompetent in allen Rechtsfragen berät. Wir stehen Ihnen u.a. in folgenden Bereichen zur Verfügung:


  • Alle Fragen des Mietrechts - von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung, sowohl Wohnraum als auch Gewerberaum
  • Beitreiben von Mietrückständen, Abmahnung und Räumungsklagen
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht und die Beratung bei Maklerverträgen
  • Pachtrecht

Verkehrszivilrecht


Wir sind Ansprechpartner zur Lösung verschiedener verkehrsrechtlicher Probleme, insbesondere in den Bereichen:


  • Verkehrshaftungsrecht (Unfallschadenregulierung)
  • Verkehrsversicherungsrecht
  • Unfälle mit Auslandsberührung
  • Regulierung von Personenschäden





Forderungsmanagement

Wir mahnen außergerichtlich und gerichtlich, betreiben die Vollstreckung und führen, falls erforderlich, auch gerichtliche Verfahren zur Realisierung Ihrer Forderung durch.