DAVID MENZEL


 

David Menzel wurde in München geboren. Nach dem Abitur in Heilbronn studierte er Rechtswissenschaften in Würzburg und absolvierte daneben das Begleitstudium Europarecht. Es folgte das Referendariat am OLG Zweibrücken. Er ist seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2021 Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Nach dem Referendariat mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht war Herr Menzel zunächst drei Jahre als Syndikusrechtsanwalt einer Holding tätig, die verschiedene Geschäftsbereiche unter ihrem Dach verwaltet. In dem Zusammenhang war er schwerpunkthaft mit dem allgemeinen Zivil-, Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht betraut. Außerdem beriet er die Gesellschaften im Verbund der Firmengruppe zu den angrenzenden Fragen wie Compliance und Datenschutz.


Im Anschluss wechselte Herr Menzel zum Arbeitgeberverband Südwestmetall. Dort war er mehrere Jahre als Syndikusrechtsanwalt beschäftigt und mit der Betreuung der Mitgliedsunternehmen befasst. In dem Zusammenhang beriet Herr Menzel die Mitglieder in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und bei der Anwendung der Tarifverträge. Dazu gehörte auch die Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten, vor Behörden und in Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten.


Parallel zu seiner Kanzleitätigkeit ist Herr Menzel seit 2023 in führender Funktion und als Prokurist für ein SDax-Unternehmen tätig. Hier verantwortet er als Inhouse-Spezialist den Bereich Corporate HR Governance und ist insbesondere zuständig für die Beratung und Unterstützung des Vorstands und der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften und des HR Teams in den unterschiedlichsten rechtlichen Fragen.


David Menzel verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er ist spezialisiert auf die individual- und kollektivrechtliche Dauerberatung von Unternehmen. Zu seinen Schwerpunkten gehören außerdem Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, die Beratung bei Abschluss und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen mit Organmitgliedern sowie die Führung komplexer arbeitsgerichtlicher Verfahren und die Begleitung im Rahmen von Umstrukturierungen. Darüber hinaus berät Herr Menzel rund um den Faktor Arbeitszeit (z.B. Einführung von Arbeitszeitmodellen, Zeiterfassung etc.). Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Miet- und Immobilienrecht.


Zudem ist Herr Menzel seit 2021 Dozent an der Volkshochschule Heilbronn und neben seiner beruflichen Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Arbeits- und Sozialgericht Heilbronn im Einsatz.




TOBIAS GEIGER



Tobias Geiger ist in Mosbach geboren und aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunktstudium Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Heidelberg und erwarb dort den Hochschulgrad Magister der Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Sein Rechtsreferendariat – ebenfalls mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht – absolvierte er am Oberlandesgericht Karlsruhe mit Stationen bei einer auf das allgemeine Zivilrecht sowie Vertrags- und Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei im Rhein-Neckar-Kreis sowie beim Arbeitgeberverband Südwestmetall in Heilbronn.
Die beiden Juristischen Staatsprüfungen hat Herr Geiger mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt.


Seine berufliche Karriere begann Herr Geiger als Syndikusrechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Südwestmetall. Dort war er mit der Betreuung der Mitgliedsunternehmen im Bereich Arbeits- und Sozialrecht betraut. Parallel zu seiner Kanzleitätigkeit ist Herr Geiger als Inhouse-Jurist bei einem SDAX-Unternehmen tätig. Hier kümmert sich Herr Geiger um mannigfaltige rechtliche Themen- und Fragestellungen.
Seine Expertise umfasst ein breites Spektrum im Verkehrs- und Immobilienrecht sowie die Beratung von internationalen Konzernen als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, auch zu angrenzenden Themen wie Compliance und Datenschutz.


Tobias Geiger verfügt über besondere Erfahrung und Expertise bei der Begründung und Beendigung von Anstellungs- und Dienstverhältnissen. Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung von Unternehmen, Führungskräften und Arbeitnehmern, dabei ist namentlich die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung sowie die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren von großer Bedeutung. Darüber hinaus ist Herr Geiger insbesondere auf den internationalen Mitarbeitereinsatz (Workation, Arbeitnehmerentsendung, Dienstreise, Arbeitnehmerüberlassung) spezialisiert. Er berät überdies in den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. Herr Geiger hat umfangreiche Prozesserfahrung bei der Vertretung in den arbeitsgerichtlichen Instanzen bis hin zum Landesarbeitsgericht in Stuttgart.


Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von ihm ist ferner die verkehrsrechtliche Vertretung. Auch bei immobilienrechtlichen Themen aller Art unterstützt er unsere Mandanten und steht ihnen mit Tatkraft zur Seite. Unsere Mandanten schätzen seine klare Kommunikation und seine pragmatische Fallbearbeitung.
Herr Geiger referiert regelmäßig auf Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schließlich ist Herr Geiger auch als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Heilbronn tätig.